Nachbar
Nachbarn sind Eigentümer sowie Erbbauberechtigte umliegender Grundstücke. Mieter sind keine Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts.
Vgl. Angrenzer
Nachbarn sind Eigentümer sowie Erbbauberechtigte umliegender Grundstücke. Mieter sind keine Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts.
Vgl. Angrenzer