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Baugenehmigungsverfahren

Geplant, genehmigt, gebaut!

Sie planen ein Bauvorhaben und benötigen eine Baugenehmigung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen rund um den Antrag, die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des Genehmigungsverfahrens in NRW. Profitieren Sie von unserem umfassenden Ratgeber, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen.

Alle Informationen für Baugenehmigungsverfahren

Zwei Nachbarn begrüßen sich an der Tür mit Handschlag.
Bürgerinnen und Bürger
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Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Wissenswertes zur Baulast in Nordrhein-Westfalen

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich...

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Anträge für Baugenehmigungsverfahren

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Architektenkammer NRW
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Baugenehmigungsverfahren

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

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