Nachbarinnen und Nachbarn
Nachbarinnen und Nachbarn im Sinne der BauO NRW 2018 sind die Eigentümer*innen der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke. Ihre Rechte werden im Baugenehmigungsverfahren bei der Entscheidung über die Erteilung von Abweichungen, z.B. die Gestattung einer geringeren Abstandsfläche oder bei der Entscheidung über Befreiungen berücksichtigt.
NRW 2018 sowie z.B. § 6 Absatz 12, , § 31 BauGB