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Angrenzer

Angrenzer sind die Eigentümer*innen der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke. Ihre Rechte werden im Baugenehmigungsverfahren bei der Entscheidung über die Erteilung von Abweichungen, z.B. die Gestattung geringer Abstandsfläche oder Befreiungen berücksichtigt. Bei Genehmigungsfreistellungen hat die Bauherrschaft den Angrenzern vor Baubeginn mitzuteilen, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchgeführt werden soll. (vgl. Nachbar)

Rechtsgrundlagen § 72 BauO NRW 2018 sowie §§ 6 Absatz 12, 63 BauO NRW 2018, § 31 BauGB