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Qualifizierung für bauverwandte Berufe

Beruflich durchstarten!

Möchten Sie sich in einem bauverwandten Beruf qualifizieren? Oder Ihre ausländischen Abschlüsse anerkennen lassen? Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote, die Ihnen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Unser Leitfaden hilft Ihnen, den passenden Weg für Ihre berufliche Zukunft zu finden. 

Alle Informationen für Qualifizierung für bauverwandte Berufe

Drei Menschen mit Bauhelm auf einer Baustelle.
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Bauleitplanung
Qualifizierung für bauverwandte Berufe
Denkmalschutz und -förderung
Wohnraum

Ingenieurkammer Bau (IK-Bau NRW)

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen. Mit ca. 11.000 Mitgliedern ist sie die mitgliederstärkste Ingenieurkammer in Deutschland. Gemeinsamer Sitz ihrer Gesch...

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Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)

Mit mehr als 32.000 Mitgliedern ist die Architektenkammer NRW (AKNW) die größte Architektenkammer in Deutschland. Sie ist im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft öffentlichen Rechts verankert.

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Baubereich

Die Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen ermöglicht Fachkräften nicht nur einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland, sondern ist in reglementierten Berufen sogar oft verbindlich vorgeschrieben. Ohne diese Anerkennung dürfen Fachkräfte mit ihrem im...

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Anträge für Qualifizierung für bauverwandte Berufe

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Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz

Prüfingenieure (PI) für Baustatik bzw. Brandschutz sind spezialisierte Ingenieure mit hoheitlichen Aufgaben. Sie können von Bauaufsichtsbehörden beauftragt werden, um die Standsicherheitsnachweise und den Schallschutz (PI Baustatik) sowie den Brandschutz inkl. der Zulassung von Abweichungen (PI Brandschutz) zu prüfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

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