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Architektenkammer NRW

Wissenswertes für Architektinnen und Architekten

Hier finden Mitglieder der Architektenkammer NRW Informationen zu baurechtlichen Regelungen, Antragsverfahren und Fördermöglichkeiten. Profitieren Sie von unseren umfassenden Ressourcen, um Ihre Projekte erfolgreich zu realisieren. 

Vertiefte Informationen im Bereich Architektenkammer NRW

Zwei Nachbarn begrüßen sich an der Tür mit Handschlag.
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Baugenehmigungsverfahren

Wissenswertes zur Baulast in Nordrhein-Westfalen

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich...

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Arbeiter auf einer Baustelle zeigt den Daumen nach oben für andere Mitarbeiter.
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Baugenehmigungsverfahren

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018

Für die Errichtung von bestimmten Gebäuden, Anlagen und für die Durchführung weiterer ausgewählter Bauvorhaben muss keine Baugenehmigung beantragt werden. 

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Baugenehmigungsverfahren

Rechtsgrundlagen zum Bauen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Bauvorschriften, Gesetze und Richtlinien zum Bauen. Sie dienen dazu, die Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Zusammenhang mit Bauprojekten zu schützen, indem sie Mindeststandards für Bauwerke und Baumaßnahmen festlegen. Darüber hinaus bieten sie Rechtssiche...

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Qualifizierung für bauverwandte Berufe

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)

Mit mehr als 32.000 Mitgliedern ist die Architektenkammer NRW (AKNW) die größte Architektenkammer in Deutschland. Sie ist im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft öffentlichen Rechts verankert.

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Qualifizierung für bauverwandte Berufe

Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Baubereich

Die Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen ermöglicht Fachkräften nicht nur einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland, sondern ist in reglementierten Berufen sogar oft verbindlich vorgeschrieben. Ohne diese Anerkennung dürfen Fachkräfte mit ihrem im...

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Bauleitplanung
Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Sie planen einen Neubau oder möchten ein bestehendes Gebäude verändern? Wir machen Sie mit dem Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens vertraut. In Nordrhein-Westfalen umfasst dieses Verfahren mehrere Schritte: von der Vorbereitung der Bauunterlagen bis zur abschließenden Genehmigung. Hier erfahren Sie...

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Anträge im Bereich Architektenkammer NRW

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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

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Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz

Prüfingenieure (PI) für Baustatik bzw. Brandschutz sind spezialisierte Ingenieure mit hoheitlichen Aufgaben. Sie können von Bauaufsichtsbehörden beauftragt werden, um die Standsicherheitsnachweise und den Schallschutz (PI Baustatik) sowie den Brandschutz inkl. der Zulassung von Abweichungen (PI Brandschutz) zu prüfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. 

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Antrag auf Eintragung oder Löschung von Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Wenn Sie eine Baulast eintragen oder löschen lassen möchten, ist ein formeller Antrag erforderlich. Diese Seite bietet Ihnen  wichtige Informationen rund um den Antragsprozess in Nordrhein-Westfalen. 

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Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen

Ob ein Antrag zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert. Hier erfahren Sie mehr. 

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Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ermöglicht es Ihnen, diesen Prozess in Gang zu setzen und die erforderlichen Schritte zur Teilung Ihres Grundstücks rechtlich abzusichern.  

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Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen

Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Anzeige ordnungsgemäß zu erstatten. 

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Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten: Antrag (§ 65 BauO NRW 2018)

Das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 wird durchgeführt bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die große Sonderbauten sind. 

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Antrag auf Genehmigung von Werbeanlagen

Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in bestimmten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung, Anbringung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern.

 

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Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen

Ob gebogene Brandschutzverglasung oder ultrahochfester Beton, was nicht über Technische Baubestimmungen oder allgemeine Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweise geregelt ist, bedarf einer vorhabenbezogenen Einzelfallentscheidung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Für Bauprodukte werden dafür Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. für Bauarten vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBg) erteilt.

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