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Bauvorlagenberechtigte

Effiziente Planung in Nordrhein-Westfalen

Als bauvorlagenberechtigte Person finden Sie hier alle relevanten Informationen und Formulare für eine reibungslose Planung und Umsetzung Ihrer Bauprojekte: Regelungen, Leitfäden und Antragsverfahren, speziell für Ihr Bauvorhaben. 

Vertiefte Informationen im Bereich Bauvorlagenberechtigte

Zwei Nachbarn begrüßen sich an der Tür mit Handschlag.
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
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Wohnungsunternehmen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Wissenswertes zur Baulast in Nordrhein-Westfalen

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich...

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Anträge im Bereich Bauvorlagenberechtigte

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Architektenkammer NRW
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
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Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

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