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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Neuigkeiten
Neue digitale Synopse zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geht online

Neue digitale Synopse zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geht online

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen stellen gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ein digitales Informationsangebot zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bereit.

Am 1. September 2026 tritt die novellierte Landesbauordnung – der neue „BauCode NRW“ - in Kraft. Damit kann künftig schneller und in bestimmten Bereichen einfacher geplant und gebaut werden. Welche Änderungen sich konkret durch die Novellierung ergeben, stellen die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in einer neuen digitalen Synopse zur BauO NRW 2018 dar. Das gemeinsame Angebot ist über eine eigene Website kostenlos und ohne Anmeldung zugänglich.

Die Synopse unterstützt alle, die in ihrer beruflichen Praxis mit der Landesbauordnung arbeiten. Sie stellt die aktuell geltenden Regelungen den jeweils unmittelbar zuvor geltenden Fassungen gegenüber. So lässt sich absatzweise nachvollziehen, welche Bestimmungen zuletzt geändert, ergänzt oder aufgehoben wurden. In einer weiteren Spalte sind die zugehörigen Begründungen des Gesetzgebers aus den jeweiligen Landtagsdrucksachen aufgeführt.

Damit entwickeln die beiden Kammern unter Beteiligung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ihre bisher als PDF veröffentlichte Synopse zu einem digitalen, dynamischen Arbeitsmittel weiter. Die neue Website bildet nicht nur die jüngste Änderung der Landesbauordnung ab, sondern berücksichtigt die Entwicklung der einzelnen Regelungen seit der vorangegangenen Neufassung zum 1. Januar 2019.

„Der ‚BauCode NRW‘ eröffnet ein neues Kapitel des Bauens. Ideen waren häufig zwischen Paragrafen und Verfahrensschleifen gefangen. Wer bauen will, braucht heute häufig viel Geduld. Der ‚BauCode NRW‘ steht für einen in Teilen radikalen, aber notwendigen Wandel: Bauen wird wieder einfach. Keine unnötigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, keine Bürokratie-Hürden, die Kreativität und Tempo ausbremsen. Stattdessen: klare Leitlinien, digitale Transparenz und eine gemeinsame Haltung – wir bauen Nordrhein-Westfalen weiter. Um das zu schaffen, müssen digitale Informationen dort leicht zugänglich sein, wo sie in der Praxis gebraucht werden. Mit der digitalen Synopse werden die Änderungen der Landesbauordnung in ein zeitgemäßes Format gebracht. Vielen Dank an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen für die Initiative und die damit verbundene - erneut sehr gute - Zusammenarbeit“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

„Die digitale Synopse gibt Architektinnen und Architekten sowie den genehmigenden Behörden ein effizientes Werkzeug an die Hand, um den für ihr jeweiliges Projekt maßgeblichen Rechtsstand schnell zu finden und sicher anzuwenden“, erklärt AKNW-Präsidentin Katja Domschky. „Die Synopse schafft hier Transparenz, Orientierung und Rechtssicherheit für die tägliche Planungspraxis.“

„Wer mit der neuen Landesbauordnung arbeitet, muss schnell erkennen können, welche Regelung aktuell gilt und wie sie sich gegenüber der vorherigen Fassung verändert hat“, ergänzt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. „Mit der digitalen Synopse schaffen wir dafür ein praxisnahes und dauerhaft verfügbares Arbeitsmittel. Sie macht Änderungen transparent und erleichtert Ingenieurinnen und Ingenieuren ebenso wie Behörden und weiteren Anwendern den sicheren Umgang mit dem geltenden Recht.“

Anders als bei den vorangegangenen Synopsen wird damit nicht nur die nun geltende Fassung der unmittelbar zuvor gültigen Fassung gegenübergestellt. Vielmehr ordnet die digitale Synopse der jeweils gültigen Regelung den davor maßgeblichen Rechtsstand zu. Dadurch wird nachvollziehbar, seit wann der aktuelle Rechtsstand gilt und bis zu welchem Zeitpunkt die jeweils vorherige Fassung maßgeblich war.

Ein Inhaltsverzeichnis führt unmittelbar zu den einzelnen Paragrafen. Zusätzlich kann die gesamte Synopse nach Begriffen durchsucht werden. Die absatzweise Gliederung erleichtert es, auch bei mehrfach geänderten Paragrafen die jeweils vorherige Fassung, die aktuelle Regelung, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und die zugehörige Gesetzesbegründung im Zusammenhang zu betrachten.

Die digitale Synopse stellt insbesondere für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Beschäftigte der Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie weitere Personen, die mit der Planung, Genehmigung und rechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben befasst sind, ein wertvolles Arbeitsmittel dar.

Die Synopse steht unter www.bauordnung.nrw zur Verfügung.

Neue Landesbauordnung ermöglicht schnellere Umsetzung von Bauvorhaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung

Die Landesbauordnung (BauO NRW) wird erneut fortgeschrieben, um

  • Verfahren zu vereinfachen,
  • Bürokratie abzubauen und
  • aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Globale sicherheitspolitische Entwicklungen rücken die Bedeutung der Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeit immer mehr in den Fokus. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickelt das Land sein Bauordnungsrecht weiter. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht, Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich verfahrensfrei zu stellen. Auch soll festgelegt werden, dass bei besonderen Liegenschaften von Bund und Land  eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Für diese Liegenschaften wird ein denkmalrechtliches Kenntnisgabeverfahren - angelehnt an § 79 BauO NRW - eingeführt.

Folgende Aspekte sind darüber hinaus Gegenstand des Änderungsgesetzes:

  • der Ansatz „Digital First“ wird umgesetzt. Die elektronische Antragstellung soll zum Standard werden
  • Die Berücksichtigung allgemein anerkannter Regeln der Technik wird auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften begrenzt
  • wirtschaftliche Bestandsumbauten sollen zukünftig erleichtert werden.
  • verfahrensrechtliche Erleichterungen wie z.B. eine  Genehmigungsfiktion werden im vereinfachten Verfahren eingeführt.
     

Zur fortgesetzten Stärkung privater Initiativen für Stadtquartiere wird das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) an die Grundsteuerreform angepasst.

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