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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Neuigkeiten
Neue Landesbauordnung ermöglicht schnellere Umsetzung von Bauvorhaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung

Die Landesbauordnung (BauO NRW) wird erneut fortgeschrieben, um

  • Verfahren zu vereinfachen,
  • Bürokratie abzubauen und
  • aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Globale sicherheitspolitische Entwicklungen rücken die Bedeutung der Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeit immer mehr in den Fokus. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickelt das Land sein Bauordnungsrecht weiter. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht, Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich verfahrensfrei zu stellen. Auch soll festgelegt werden, dass bei besonderen Liegenschaften von Bund und Land  eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Für diese Liegenschaften wird ein denkmalrechtliches Kenntnisgabeverfahren - angelehnt an § 79 BauO NRW - eingeführt.

Folgende Aspekte sind darüber hinaus Gegenstand des Änderungsgesetzes:

  • der Ansatz „Digital First“ wird umgesetzt. Die elektronische Antragstellung soll zum Standard werden
  • Die Berücksichtigung allgemein anerkannter Regeln der Technik wird auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften begrenzt
  • wirtschaftliche Bestandsumbauten sollen zukünftig erleichtert werden.
  • verfahrensrechtliche Erleichterungen wie z.B. eine  Genehmigungsfiktion werden im vereinfachten Verfahren eingeführt.
     

Zur fortgesetzten Stärkung privater Initiativen für Stadtquartiere wird das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) an die Grundsteuerreform angepasst.

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Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

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Ob Neubau, aufwendiger Umbau oder Anbau: 

Wer ein Haus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Dabei wird der Bauherr mit zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Bauvorschriften konfrontiert. 
Wenn beim Bauantrag einige grundlegende Dinge beachtet werden, stehen die Chancen das Traumhaus zu bauen in der Regel recht gut.

Dauerbrenner: Die meistgenutzten Anträge

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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

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Antrag auf Erlaubnis zur Sondengängerei

Unsere Geschichte? Liegt unter unseren Füßen. Ob steinzeitliche Siedlung, bronzezeitlicher Grabhügel, römisches Militärlager oder mittelalterliche Burgruine. Unser kulturelles Erbe ist im Boden oder in Gewässern verborgen. Wer mit Metallsonden oder Magnetangeln nach Bodendenkmälern sucht, ist darum verpflichtet, sie schonend zu behandeln. Daher: Wer ohne Erlaubnis auf die Suche geht, handelt illegal.

Versteckte Schätze in Nordrhein-Westfalen.

Münzen, Schmuck, Patronenhülsen und andere metallische Gegenstände: In unseren Böden verstecken sich kleine und große Zeitzeugen. Wer „Sondeln“ geht, begibt sich also auf eine spannende Schatzsuche – ein Grund, warum die Sondengängerei immer mehr Anhängerinnen und Anhänger findet.

An wen kann ich mich wenden?

Ihre Ansprechperson für Bauvorhaben, Anträge und alle weiteren Fragen rund um das Thema “Bauen”: Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein und wir zeigen Ihnen an wen Sie sich wenden können.

Jetzt neu: Diese Anträge sind ab sofort verfügbar

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Antrag auf Erlaubnis zur Sondengängerei

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Antrag für eine denkmalrechtliche Grabungserlaubnis 

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Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis

Für Kommunen

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Die volldigitale Antragstellung bringt nicht nur Bürgerinnen und Bürgern viele Vorteile. Auch Kommunen werden entlastet und profitieren von der fortschrittlichen Umsetzung von Bau- und Denkmalanträgen. Durch den automatisierten Prozess können Kosten reduziert und die Sicherheit und Zugänglichkeit erhöht werden. 

Steigern auch Sie die Service- und Bearbeitungsqualität in Ihrer Kommune.

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