- Wenden Sie sich frühzeitig an die für Sie zuständige Obere Denkmalbehörde oder das zuständige Fachamt für Bodendenkmalpflege, dort erhalten Sie Informationen zu möglichen Bodendenkmälern.
- Die Grabungserlaubnis wird von der Oberen Denkmalbehörde (Kreis oder Bezirksregierung) erteilt, die für die Kommune zuständig ist, in der die geplante Maßnahme durchgeführt werden soll.
- Archäologische Maßnahmen werden ausschließlich von archäologischen Fachkräften oder Grabungsfirmen durchgeführt. Es wird empfohlen, dass diese auch den Antrag auf die Grabungserlaubnis stellen.
- Die Grabungserlaubnis umfasst auch den Einsatz technischer Suchgeräte, die im Rahmen der beantragten Grabungsmaßnahme zum Einsatz kommen, sowie das Bergen beweglicher Bodendenkmäler. Privatpersonen, die etwa Metallsonden oder Magnetangeln nutzen wollen, müssen einen gesonderten Antrag stellen.
Was muss ich vor einer archäologischen Maßnahme beachten?
Bodendenkmäler sind als wichtiges kulturelles Erbe auch ohne Eintragung in die Denkmalliste durch das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen geschützt. Bei Baumaßnahmen oder beim Abbau von Rohstoffen kann es notwendig sein, diese Bodendenkmäler freizulegen, zu verändern oder zu bergen. Solche Maßnahmen werden ausschließlich durch Fachleute durchgeführt, also durch archäologische Fachfirmen oder archäologische Mitarbeitende. Sie benötigen für solche archäologischen Maßnahmen eine Grabungserlaubnis.
Unterlagen
Für die Antragstellung ist ein archäologisches Grabungskonzept vorzulegen. Dieses wird durch die beauftragten archäologischen Fachleute erstellt. Bei der Suche nach einer entsprechenden Firma unterstützt Sie das für Sie zuständige Fachamt für Bodendenkmalpflege oder die Obere Denkmalbehörde. Darüber hinaus benötigen Sie eine Karte der betroffenen Grundstücke. Eine solche können Sie online erstellen.
Antragstellung
Wenn Sie die Erlaubnis digital beantragen möchten, benötigen Sie ein Elster – Mein Unternehmenskonto oder die BundID.
Sie möchten einen zwischengespeicherten Antrag fortsetzen?
Wenn Sie bereits einen Antrag gestartet und diesen zwischengespeichert haben, dann können Sie sich hier anmelden um Ihren bereits begonnenen Antrag fortzusetzen. Hierzu benötigen Sie erneut Ihre Anmeldedaten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Häufige Fragen und Antworten zum Antrag auf Grabungserlaubnis
Bodendenkmäler sind objektive Zeugnisse vergangenen Lebens. Sie liefern uns wichtige Erkenntnisse für unser Heute. Wer ohne eine Erlaubnis und entsprechendes Wissen Maßnahmen an ihnen durchführt, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal.
Die Oberen Denkmalbehörden und die Fachämter für Bodendenkmalpflege teilen Ihnen mit, ob Sie bei Ihrem Bauprojekt mit Bodendenkmälern rechnen müssen und was Sie in diesem Fall zu tun haben.
Die Fachämter für Bodendenkmalpflege beraten Sie gerne bei der Suche nach einer archäologischen Fachfirma.
Die Fachämter für Bodendenkmalpflege haben für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils Vorgaben entwickelt.
Für alle archäologischen Maßnahmen benötigen Sie eine Grabungserlaubnis. In Fällen, in denen ein bereits in die Denkmalliste der Kommunen eingetragenes Bodendenkmal verändert werden soll, benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 2.