Direkt zum Inhalt

Wohnungsunternehmen

Gemeinsam für Wohnraum in Nordrhein-Westfalen

Das Bauportal bietet Informationen, um Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Erfahren Sie mehr über baurechtliche Bestimmungen, innovative Bauprojekte und nachhaltige Wohnlösungen, die Ihnen helfen, bezahlbaren und qualitativen Wohnraum zu schaffen. 

Vertiefte Informationen im Bereich Wohnungsunternehmen

Zwei Nachbarn begrüßen sich an der Tür mit Handschlag.
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Wohnungsunternehmen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Wissenswertes zur Baulast in Nordrhein-Westfalen

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich...

Jetzt lesen
Arbeiter auf einer Baustelle zeigt den Daumen nach oben für andere Mitarbeiter.
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Bezirksregierungen
Wohnungsunternehmen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018

Für die Errichtung von bestimmten Gebäuden, Anlagen und für die Durchführung weiterer ausgewählter Bauvorhaben muss keine Baugenehmigung beantragt werden. 

Jetzt lesen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Wohnungsunternehmen
Denkmalschutz und -förderung

Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen

Die Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen unterstützt den Erhalt und die Pflege kulturell und historisch bedeutender Bauwerke und Stätten. Ziel ist es, das reiche architektonische Erbe des Landes zu bewahren und für kommende Generationen zugänglich zu machen. Durch finanzielle Fördermittel wird di...

Jetzt lesen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Ingenieurkammer Bau NRW
Architektenkammer NRW
Wohnungsunternehmen
Baugenehmigungsverfahren

Rechtsgrundlagen zum Bauen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Bauvorschriften, Gesetze und Richtlinien zum Bauen. Sie dienen dazu, die Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Zusammenhang mit Bauprojekten zu schützen, indem sie Mindeststandards für Bauwerke und Baumaßnahmen festlegen. Darüber hinaus bieten sie Rechtssiche...

Jetzt lesen
Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Wohnungsunternehmen
Wohnraum

Informationen zur öffentlichen Wohnraumförderung

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste...

Jetzt lesen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Architektenkammer NRW
Kommunen
Wohnungsunternehmen
Ingenieurkammer Bau NRW
Bauleitplanung
Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Sie planen einen Neubau oder möchten ein bestehendes Gebäude verändern? Wir machen Sie mit dem Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens vertraut. In Nordrhein-Westfalen umfasst dieses Verfahren mehrere Schritte: von der Vorbereitung der Bauunterlagen bis zur abschließenden Genehmigung. Hier erfahren Sie...

Jetzt lesen

Anträge im Bereich Wohnungsunternehmen

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Architektenkammer NRW
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Wohnungsunternehmen
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Wohnungsunternehmen
Baugenehmigungsverfahren

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. 

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Wohnungsunternehmen
Kommunen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen

Ob ein Antrag zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert. Hier erfahren Sie mehr. 

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Wohnungsunternehmen
Kommunen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ermöglicht es Ihnen, diesen Prozess in Gang zu setzen und die erforderlichen Schritte zur Teilung Ihres Grundstücks rechtlich abzusichern.  

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Wohnungsunternehmen
Kommunen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen

Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Anzeige ordnungsgemäß zu erstatten. 

Symbol für zugeordnete Themen und Zielgruppen
Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Bezirksregierungen
Wohnungsunternehmen
Baugenehmigungsverfahren

Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen

Ob gebogene Brandschutzverglasung oder ultrahochfester Beton, was nicht über Technische Baubestimmungen oder allgemeine Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweise geregelt ist, bedarf einer vorhabenbezogenen Einzelfallentscheidung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Für Bauprodukte werden dafür Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. für Bauarten vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBg) erteilt.

War dieser Inhalt für Sie hilfreich?
Wir sind ständig bemüht unser Angebot zu verbessern. Geben Sie uns gerne Feedback zu dieser Seite.
Feedback geben