Carport bauen in Nordrhein-Westfalen
Was ist ein Carport?
Ein Carport ist ein überdachter, zu allen Seiten offener oder teils offener Stellplatz für Autos. Dieser kann entweder direkt an das Wohngebäude anschließen oder frei neben dem Gebäude stehen – jedoch außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen.
Baurechtlich werden für einen Carport die Begriffe überdachter Stellplatz bzw. offene (Klein-)Garage verwendet.
Rechtliche Rahmenbedingungen

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Carports beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, darunter die Einhaltung von Abstandsflächen, Baugrenzen und örtlichen Bauvorschriften, wie Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen. Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben gilt es öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Zudem gibt es bei einigen Vorhaben weitere Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen (z. B. denkmalrechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Landschaftsrecht). Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen zulässig.
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) können unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden. Zudem sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Im Außenbereich sind Garagen bzw. überdachte Stellplätze immer baugenehmigungspflichtig und planungsrechtlich nur im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen zulässig.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, weitere Informationen zur Standortwahl und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Inhaltsseite "Garage bauen in Nordrhein-Westfalen".