Denkmalförderung: Was ist das?
Die Denkmalförderung unterstützt alle Eigentümer dabei, denkmalgeschützte Objekte zu erhalten und zu restaurieren. Schließlich sollen auch zukünftige Generationen Zugang zu unserer Geschichte haben.
Die Denkmalförderung unterstützt alle Eigentümer dabei, denkmalgeschützte Objekte zu erhalten und zu restaurieren. Schließlich sollen auch zukünftige Generationen Zugang zu unserer Geschichte haben.
Denkmäler sind Objekte, wie etwa Häuser, Kirchen Gärten oder Bildstöcke die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens in die Denkmallisten eingetragen wurden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Arten der Denkmalförderung. Mit dem Landesprogramm zur Denkmalförderung wird dazu beigetragen, dass die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in unserem Land erhalten werden können. Rund 78 % der Baudenkmäler befinden sich im Privateigentum von Menschen, die mit viel Liebe zum (historischen) Detail zu seiner Erhaltung für die nachkommenden Generationen beitragen. Nur mit den zahlreichen Privatpersonen, Vereine und Initiativen ist es möglich, unsere Denkmäler zu schützen, pflegen und erhalten. Es sind diese Menschen, die sich mit großen Engagement um die Denkmäler kümmern, die die Steine zum Sprechen bringen, andere dafür begeistern und Geschichte so erlebbar machen.
Von Bau- und Bodendenkmälern bis zur Pauschale für kleinere Maßnahmen: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Das Denkmalförderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt beim Erhalt von Denkmälern in drei unterschiedlichen Bereichen: Projektförderung in der Baudenkmalpflege, Projektförderung in der Bodendenkmalpflege, Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen.
Das Förderprogramm für Baudenkmalpflege richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen (natürliche und juristische Personen). Sie können Zuschüsse für denkmalbedingte Aufwendungen für Baudenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation beantragen.
Kommunen können Finanzmittel für eigene Denkmalförderprogramme zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden daraus kleinere Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt, der Pflege und der Präsentation von Denkmälern. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese sind zur Weiterleitung der Fördermittel berechtigt und gewähren aus den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln Zuschüsse zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen an natürliche und juristische Personen. Voraussetzung für die Gewährung von Pauschalzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Veranschlagung von komplementären kommunalen Haushaltsmitteln. Ob ein komplementäres kommunales Förderprogramm aufgestellt wurde und somit entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen, kann bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalbehörde erfragt werden.
Die Abwicklung der Fördermittel erfolgt in der Regel durch die zuständige Denkmalbehörde oder die Bewilligungsstelle. Nach der Bewilligung des Antrags werden die Fördermittel entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Die Auszahlung kann an den Fortschritt des Projekts gekoppelt sein, und oft müssen Verwendungsnachweise oder Berichte über den Projektfortschritt eingereicht werden, bevor weitere Mittel freigegeben werden.
Ja, es gibt spezielle Förderprogramme für die Modernisierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Programme zielen darauf ab, den Erhalt und die Nutzung von Denkmälern zu sichern und gleichzeitig moderne Standards, wie etwa energetische Sanierung, zu berücksichtigen. Die genauen Fördermöglichkeiten können je nach Programm und regionalen Bestimmungen variieren.
Bei Fragen zur Denkmalförderung und zur Antragstellung helfen die zuständigen Denkmalbehörden auf kommunaler oder regionaler Ebene. Zudem bieten oft spezielle Beratungsstellen, Architektenkammern und Fachverbände Unterstützung an. Informationen und Hilfestellungen sind auch online über die Webseiten der Denkmalbehörden und entsprechenden Ministerien verfügbar.