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Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen

Die Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen unterstützt den Erhalt und die Pflege kulturell und historisch bedeutender Bauwerke und Stätten. Ziel ist es, das reiche architektonische Erbe des Landes zu bewahren und für kommende Generationen zugänglich zu machen. Durch finanzielle Fördermittel wird die nachhaltige Nutzung und Instandhaltung von Denkmälern gewährleistet. 

Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Wohnungsbaugesellschaft
Wohnungsbauvereine und Genossenschaften​
Denkmalschutz und -förderung
Das Wichtigste im Überblick
  • Die Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Unterstützung für die Instandhaltung und Restaurierung von Denkmälern. 
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden können Fördermittel beantragen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 
  • Ziel der Förderung ist es, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren und die historische Bausubstanz für zukünftige Generationen zu sichern. 

Denkmalförderung: Was ist das?

Die Denkmalförderung  unterstützt alle Eigentümer dabei, denkmalgeschützte Objekte zu erhalten und zu restaurieren. Schließlich sollen auch zukünftige Generationen Zugang zu unserer Geschichte haben.  

Und was ist eigentlich ein Denkmal? 

Denkmäler sind Objekte, wie etwa Häuser, Kirchen Gärten oder Bildstöcke die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens in die Denkmallisten eingetragen wurden.

Fördermöglichkeiten für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen 

In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Arten der Denkmalförderung. Mit dem Landesprogramm zur Denkmalförderung wird dazu beigetragen, dass die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in unserem Land erhalten werden können. Rund 78 % der Baudenkmäler befinden sich im Privateigentum von Menschen, die mit viel Liebe zum (historischen) Detail zu seiner Erhaltung für die nachkommenden Generationen beitragen. Nur mit den zahlreichen Privatpersonen, Vereine und Initiativen ist es möglich, unsere Denkmäler zu schützen, pflegen und erhalten. Es sind diese Menschen, die sich mit großen Engagement um die Denkmäler kümmern, die die Steine zum Sprechen bringen, andere dafür begeistern und Geschichte so erlebbar machen. 

Das Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen 

Von Bau- und Bodendenkmälern bis zur Pauschale für kleinere Maßnahmen: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Das Denkmalförderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt beim Erhalt von Denkmälern in drei unterschiedlichen Bereichen: Projektförderung in der Baudenkmalpflege, Projektförderung in der Bodendenkmalpflege, Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen. 

Informationen zum Förderprogramm für Baudenkmalpflege 

Das Förderprogramm für Baudenkmalpflege richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen (natürliche und juristische Personen). Sie können Zuschüsse für denkmalbedingte Aufwendungen für Baudenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation beantragen. 

Informationen zur Bereitstellung von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahme 

Kommunen können Finanzmittel für eigene Denkmalförderprogramme zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden daraus kleinere Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt, der Pflege und der Präsentation von Denkmälern. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese sind zur Weiterleitung der Fördermittel berechtigt und gewähren aus den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln Zuschüsse zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen an natürliche und juristische Personen. Voraussetzung für die Gewährung von Pauschalzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Veranschlagung von komplementären kommunalen Haushaltsmitteln. Ob ein komplementäres kommunales Förderprogramm aufgestellt wurde und somit entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen, kann bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalbehörde erfragt werden. 

Häufige Fragen und Antworten zur Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen

Die Abwicklung der Fördermittel erfolgt in der Regel durch die zuständige Denkmalbehörde oder die Bewilligungsstelle. Nach der Bewilligung des Antrags werden die Fördermittel entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Die Auszahlung kann an den Fortschritt des Projekts gekoppelt sein, und oft müssen Verwendungsnachweise oder Berichte über den Projektfortschritt eingereicht werden, bevor weitere Mittel freigegeben werden. 

Ja, es gibt spezielle Förderprogramme für die Modernisierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Programme zielen darauf ab, den Erhalt und die Nutzung von Denkmälern zu sichern und gleichzeitig moderne Standards, wie etwa energetische Sanierung, zu berücksichtigen. Die genauen Fördermöglichkeiten können je nach Programm und regionalen Bestimmungen variieren. 

Bei Fragen zur Denkmalförderung und zur Antragstellung helfen die zuständigen Denkmalbehörden auf kommunaler oder regionaler Ebene. Zudem bieten oft spezielle Beratungsstellen, Architektenkammern und Fachverbände Unterstützung an. Informationen und Hilfestellungen sind auch online über die Webseiten der Denkmalbehörden und entsprechenden Ministerien verfügbar. 

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