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Blaue Gartenlaube mit braunem Dach in einem grünen Garten.

Gartenlaube in Kleingartenanlagen bauen in Nordrhein-Westfalen

Am Wochenende oder nach der Arbeit raus ins Grüne: Kleingärten – auch Schrebergärten genannt – erfreuen sich in Nordrhein-Westfalen großer Beliebtheit. Alt und Jung nutzen unter anderem die Möglichkeit, dort ihr eigenes Gemüse oder Obst zu ernten. Falls Sie überlegen, eine Gartenlaube in Ihrem Kleingarten zu errichten, erhalten Sie hier einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Bezirksregierungen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Baugenehmigungsverfahren

Was ist eine Gartenlaube nach dem Bundeskleingartengesetz? 


Eine Gartenlaube in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz ist ein Gebäude zum vorübergehenden Aufenthalt. Für eine solche Gartenlaube benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn sowohl die Gartenlaube selbst als auch die Kleingartenanlage, in der sie liegt, die Voraussetzungen des Bundeskleingartengesetzes einhält. Eine Gartenlaube nach dem Bundeskleingartengesetzt ist kein Gartenhaus. 

 

Dazu finden Sie hier weitere Informationen: 

 

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet (s. a. § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz) und daher nur eingeschossig und nicht (vollständig) unterkellert sein.  

Nicht verfahrensfrei wären auch „Doppellauben”, die an der Grenze von zwei Gartenparzellen stehen, nach ihrem äußeren Erscheinungsbild den Eindruck eines einheitlichen Baukörpers vermitteln und eine Gesamtgrundfläche von 48 m² haben. 

Die kleingärtnerische Nutzung einer Gartenlaube umfasst die Lagerung von Gartengeräten und Gartenerzeugnissen sowie den kurzfristigen Aufenthalt des Kleingärtners bzw. der Kleingärtnerin nebst Familie zur Gartenarbeit und/oder Erholung. 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Gartenlaube beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. 

Sowohl die Gartenlaube selbst als auch die Kleingartenanlage, in der sie liegt, muss den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Liegt die Gartenlaube nicht in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz oder entspricht sie nicht dessen Vorschriften, so ist sie nicht verfahrensfrei. Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssten Sie dann eine Baugenehmigung beantragen (d. h. einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen) oder aber – bei Vorliegen der in § 63 BauO NRW 2018 genannten Voraussetzungen – Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Gemeinde einreichen. 

Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben gilt es, öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. So müssen bei Gartenlauben in Bundeskleingartenanlagen neben den dort genannten Voraussetzungen gegebenenfalls bestehende (zusätzliche) planungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. 

Zusätzliche Kleingebäude – zum Beispiel für das Abstellen von Gartengeräten – sind in Kleingärten nicht zulässig. 

Kriterien der Standortauswahl 


Folgende Aspekte sind für die Zulässigkeit des Standorts entscheidend: 

  • Bebauungsplan: Gibt es für den ausgewählten Standort einen Bebauungsplan, enthält dieser gegenenfalls Informationen darüber, ob über die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes hinausgehende Anforderungen zu beachten sind. 
  • Abstandsflächen (ggf.): Informationen dazu, ob und wenn ja, welche Abstandsflächen für Ihr konkretes Bauvorhaben einzuhalten sind, finden Sie in § 6 BauO NRW 2018 . 
  • Sonstige örtliche Bauvorschriften. 
  • Außenbereich: Lauben, die größer sind als für die kleingärtnerische Nutzung erforderlich, sind im Außenbereich unzulässig. 
  • Besondere Standorte:  Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, und weitere besondere Standorte erfordern unter Umständen spezielle Genehmigungen oder Einschränkungen. 
    Digitalisierte Bebauungspläne finden sich in der Regel auf der Internetseite der entsprechenden Kommune. 

Finden Sie heraus, ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist:

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