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Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz

Prüfingenieure (PI) für Baustatik bzw. Brandschutz sind spezialisierte Ingenieure mit hoheitlichen Aufgaben. Sie können von Bauaufsichtsbehörden beauftragt werden, um die Standsicherheitsnachweise und den Schallschutz (PI Baustatik) sowie den Brandschutz inkl. der Zulassung von Abweichungen (PI Brandschutz) zu prüfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Bezirksregierungen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Qualifizierung für bauverwandte Berufe
Das Wichtigste im Überblick
  • Die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz wird im Land Nordrhein-Westfalen von dem für die Bauaufsicht zuständigen Ministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde erteilt.
  • Staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, die auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz besitzen, sowie staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes können sich auf Antrag als Prüfingenieur staatlich anerkennen lassen.
  • Rechtliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die §§ 21 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
  • Die Errichtung einer Zweitniederlassung bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde und kann in bestimmten Fällen auch versagt werden.
  • Die von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Prüfingenieure für Baustatik gelten auch in Nordrhein-Westfalen als anerkannt. Die von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz gelten auch in Nordrhein-Westfalen als anerkannt, wenn der Prüfingenieur für Brandschutz mindestens zehn Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad, oder deren Prüfung hat.

Was sind Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure im Brandschutz oder in der Baustatik?

„Prüfingenieurin für Baustatik", ,,Prüfingenieur für Baustatik", „Prüfingenieurin für Brandschutz“ oder „Prüfingenieur für Brandschutz“ ist, wer als solche oder solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde anerkannt ist. Personen, die die Anerkennung nicht besitzen, dürfen die Bezeichnung ,,Prüfingenieurin für Baustatik", ,,Prüfingenieur für Baustatik", „Prüfingenieurin für Brandschutz“ oder „Prüfingenieur für Brandschutz“ nicht führen.

Zwei Bauarbeiter schauen sich auf der Baustelle um.

Das Anerkennungsverfahren  

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Baustatik bzw. Brandschutz, das sicherstellt, dass nur qualifizierte Fachleute diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.

Voraussetzungen 

Um als Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz anerkannt zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, die auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz besitzen, sowie staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes werden auf Antrag als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur anerkannt.

Anerkannt werden kann nicht, wer

  1. die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verloren hat,
  2. in einem ordentlichen Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist und wenn sich daraus ergibt, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Erfüllung der Ausführung von Prüfaufträgen ungeeignet ist,
  3. durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr oder sein Vermögen beschränkt ist oder
  4. nicht genügend Gewähr dafür bietet, dass sie oder er neben der Prüftätigkeit andere Tätigkeiten nur in solchem Umfang ausüben wird, dass die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer oder seiner Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur, insbesondere ihrer oder seiner Überwachungspflicht gewährleistet ist.
Ablauf des Verfahrens
Antragstellung

Der Antrag auf Anerkennung ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten. Im Antrag muss angegeben werden, ob die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik oder für Brandschutz beantragt wird. Zudem ist anzugeben, in welcher Gemeinde die Antragstellerin tätig werden möchte. Bei Anträgen als Prüfingenieur für Baustatik muss auch die spezifische Fachrichtung (Metallbau, Massivbau oder Holzbau) genannt werden.

Verfahrensdetails:

Nach Eingang des Antrags stellt die oberste Bauaufsichtsbehörde eine Empfangsbestätigung aus. Sollte innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung getroffen werden, gilt die Anerkennung als erteilt. Eine Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.

Prüfung der Unterlagen

Die Behörde prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 

Entscheidung

Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Bewerberin und der Bewerber die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik oder Baustatik. 

Gültigkeit

Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz oder Baustatik erlischt mit Vollendung des 70. Lebensjahres.  

Erforderliche Unterlagen für Prüfingenieure für Baustatik:

  1. Lückenloser Lebenslauf mit dem fachlichen Werdegang.
  2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
  3. Kopien der Anerkennungsbescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sowie für Schall- und Wärmeschutz.

Erforderliche Unterlagen für Prüfingenieure für Brandschutz:

  1. Lückenloser Lebenslauf mit dem fachlichen Werdegang.
  2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
  3. Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,
  4. Kopie des Anerkennungsbescheides der Architektenkammer NW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes,
  5. Nachweis über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes, insbesondere bei Sonderbauten.

Häufige Fragen und Antworten zur Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur im Brandschutz in Nordrhein-Westfalen

Die oberste Bauaufsichtsbehörde stellt zu einem Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz eine Empfangsbestätigung nach § 71b Absatz 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) aus. Hat sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt. Es gilt § 42a VwVfG NRW mit der Maßgabe, dass die Fristverlängerung zwei Monate nicht übersteigen darf.

Es fallen Gebühren aufgrund § 14 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) an, deren Höhe je nach Antrag variiert.

Die von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Prüfingenieure für Baustatik gelten auch in Nordrhein-Westfalen als anerkannt. Die von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz gelten auch in Nordrhein-Westfalen als anerkannt, wenn der Prüfingenieur für Brandschutz mindestens zehn Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, oder deren Prüfung hat.

Vor einer Ablehnung erfolgt eine Anhörung. Dabei wird dem Antragsteller die Möglichkeit zur Ergänzung der Antragsunterlagen gegeben. Bei einer Ablehnung erhält der Antragsteller eine Begründung und kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

Eine Erneuerung einer Anerkennung ist in der Regel erforderlich. Die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik bzw. Brandschutz erlischt jedoch mit Vollendung des 70. Lebensjahres.

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