- Bis 2027 stellt die Landesregierung neun Milliarden Euro für ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen bereit. Für das Jahr 2024 belaufen sich die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung dabei auf 1,7 Milliarden Euro.
- Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf dem Neubau und Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen sowie auf dem Neubau und Erwerb von selbst genutztem Eigentum.
- Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Männerhäuser gefördert werden.
- Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung, aber auch der Abbau von Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang förderfähig.
Öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
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Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neubau, die Modernisierung und den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum. Mit einem Budget von neun Milliarden Euro fördert die Landesregierung vielfältige Wohnkonzepte, darunter Mietwohnungen, selbst genutztes Eigentum sowie Wohnplätze für Auszubildende, Studierende und Menschen mit Behinderungen. Auch Einrichtungen wie Frauenhäuser und Männerhäuser können von dieser Förderung profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Erneuerung und dem Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, um den Klimaschutz zu fördern und Brachflächen wieder nutzbar zu machen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über ein strukturiertes Verfahren, das sicherstellt, dass alle Anforderungen erfüllt und die Mittel effizient eingesetzt werden.
Natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen können Fördermittel beantragen.
Förderfähig sind unter anderem Neubauprojekte, Modernisierungsmaßnahmen und der Erwerb von Wohnraum.
Der geförderte Wohnraum muss dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Der Fokus der Wohnraumförderung liegt auf der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Darüber hinaus können Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Männerhäuser gefördert werden.
Modernisierungsprojekte können auf Klimaschutz, energetische Erneuerung und den Abbau von Barrieren abzielen.
Projekte zur Wiederherstellung und Nutzung von Brachflächen werden besonders unterstützt.
Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wie Baupläne, Kostenschätzungen und Nachweise über persönliche und finanzielle Verhältnisse.