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Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)

Mit mehr als 32.000 Mitgliedern ist die Architektenkammer NRW (AKNW) die größte Architektenkammer in Deutschland. Sie ist im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft öffentlichen Rechts verankert.

Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Architektenkammer NRW
Qualifizierung für bauverwandte Berufe
Das Wichtigste im Überblick
  • Die AKNW führt die Architektenliste und die Stadtplanerliste in Nordrhein-Westfalen. Sie repräsentiert alle (Innen- und Landschafts-)Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen und macht sich auf politischer Ebene für die Belange des Berufsstandes stark.  
  • Die AKNW stellt ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Serviceleistungen bereit.  
  • Die AKNW sorgt dafür, dass die Themen Architektur, Wohnen, Freiraumgestaltung, Stadtplanung und Baukunst sowie die Leistungen der vier Fachrichtungen im öffentlichen Gespräch bleiben, und wirbt für die Baukultur in NRW. 
  • Die AKNW informiert Bauherren, Investoren und Auftraggeber über Planungs- und Bauprozesse und setzt sich dafür ein, dass eine hohe Architekturqualität realisiert wird. 

Über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
 

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde 1970 gegründet. Nach dem Baukammerngesetz des Landes NRW erfüllt sie vielseitige Aufgaben. Die AKNW

  • führt die Architekten- und Stadtplanerliste und sorgt im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes dafür, dass nur qualifizierte Personen diese Titel tragen.  
  • engagiert sich für die Baukultur in NRW. Sie fördert Wettbewerbe und überwacht deren faire Durchführung.  
  • stellt die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder sicher.  
  • unterstützt mit Gutachten und Stellungnahmen den Landtag und die Landesregierung sowie Behörden und Gerichte. 
  • schlichtet Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Dritten. 
  • bestellt und vereidigt Sachverständige. 
Leistungen und Services
Beratungsdienste

Ihren Mitgliedern bietet die Architektenkammer NRW vielfältige Beratungsdienste und Leistungen an. Zentrale Bausteine des Service-Angebotes sind eine Rechtsberatung zu Fragen des Vertrags- und Honorarrechts, des Gesellschaftsrechts oder des Vergaberechts sowie eine technische Beratung zu Fragen aus der Planungspraxis oder dem Normungswesen. Außerdem berät die AKNW ihre Mitglieder bei Existenzgründungsfragen. 

Informationsmaterialien

Die AKNW stellt ihren Mitgliedern wichtige Formulare und Arbeitshilfen für die Berufspraxis bereit. Dazu zählen Informationen zur Vertragserstellung, Praxishinweise zu wichtigen Einzelthemen oder Broschüren zu Fachthemen. 

Kommunikationsarbeit

Den Mitgliedern zugute kommt auch die intensive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Architektenkammer NRW. Die Kammer stellt die Leistungen der Architektenschaft öffentlich dar und verankert die Themen Architektur und Städtebau im breiten Bewusstsein. Dazu führt die AKNW jedes Jahr 50 bis 60 öffentliche Veranstaltungen durch, die sich an Mitglieder, Fachinteressierte, Politiker, Studierende oder oft auch an die breite Öffentlichkeit richten. 

Fortbildung und Seminare

Die Akademie der Architektenkammer ist eine gGmbH, deren Gesellschaftszweck in der Fortbildung von Mitgliedern und interessierter Gäste, der Weiterbildung von Absolventinnen und Absolventinnen und Junior-Architekten sowie der wissenschaftlichen Arbeit, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Planens und Bauens und der Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Baukultur, liegt.  

Organisationsstruktur  


Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft. Alle Entscheidungsgremien arbeiten ehrenamtlich. Die berufspolitische Arbeit und das Dienstleistungsangebot werden über Beiträge und Gebühren finanziert. Das operative Geschäft übernimmt die Geschäftsstelle, die ihren Sitz in Düsseldorf hat. 

Häufige Fragen und Antworten zur AKNW

Die Berufsbezeichnungen „Architektin/Architekt“, „Innenarchitektin/Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin/Stadtplaner“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen.  

Um Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu werden, muss man einen „kammerfähigen“ Studiengang einer der genannten Fachrichtungen (mind. 8 Fachsemester) absolviert haben. Nach Abschluss des Studiums startet eine zweijährige berufspraktische Zeit, während derer man bestimmte berufliche Erfahrungen nachweisen und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren muss. Diese berufspraktische Zeit muss offiziell bei der AKNW angezeigt werden, da sie beaufsichtigt wird.  

Während dieser Zeit kann man bereits eine Junior-Mitgliedschaft in der AKNW beantragen. Als Junior-Mitglied erhält man die Berechtigung, die geschützten Berufsbezeichnung „Junior-Architekt“, „Junior-Innenarchitekt“, „Junior-Landschaftsarchitekt“ oder Junior-„Stadtplaner“ zu führen. Nach Abschluss der zweijährigen berufspraktischen Zeit kann ein Antrag auf Eintragung in die Liste der Architektinnen oder Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekt oder Stadtplanerinnen und Stadtplaner gestellt werden.  

Weitere Informationen über die Eintragungsvoraussetzungen, über die berufspraktische Zeit oder die Junior-Mitgliedschaft gibt es unter www.aknw.de/ueber-uns. 

Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Teil eines großen und starken Netzwerks von Planerinnen und Planern. Bereits als Junior-Mitglied kann man von den Service der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen profitieren. Dazu zählt neben einem umfassenden Beratungsangebot auch eine Absicherung in Form einer Altersvorsorge beim Versorgungswerk der AKNW und die Nutzung eines qualitätvollen und umfassenden Bildungsangebotes bei der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gGmbH. Informationen über die Vorteile einer Mitgliedschaft gibt es unter www.aknw.de/ueber-uns 

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist abhängig vom Status der Mitgliedschaft und von der Tätigkeitsart. Informationen zu den Beiträgen für eine AKNW-Mitgliedschaft enthält die Beitragsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, zu finden unter www.aknw.de/ueber-uns/satzungen/ordnungen 

Die Kontaktdaten, Öffnungszeiten und eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der Website der AKNW: 

www.aknw.de/ueber-uns/kontakt-anfahrt 

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