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Frau zeigt Daumen nach oben neben einem Balkonkraftwerk.

Balkonkraftwerk bauen in Nordrhein-Westfalen

Ein Balkonkraftwerk ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und den eigenen Energieverbrauch zu senken. In Nordrhein-Westfalen gibt es bestimmte Regelungen und Anforderungen, die beim Bau eines Balkonkraftwerks beachtet werden müssen. Hier finden Sie heraus, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk sicher und effizient in Betrieb nehmen können. 

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Was ist ein Balkonkraftwerk?

Mann installiert ein Balkonkraftwerk.

Ein Balkonkraftwerk, auch bekannt als Stecker-PV-Anlage, ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Kabel mit Stecker besteht. Diese Anlage wird über eine normale Steckdose mit dem Stromkreis des Haushalts verbunden. Damit können Sie auf einfache Weise selbst Strom erzeugen und Ihren Energieverbrauch reduzieren. 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Bevor Sie mit dem Anschluss Ihres Balkonkraftwerkes beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein. 
Anders als bei PV-Anlagen, die mit dem Stromkreis fest verbunden werden und bei denen die Verbindung zwischen baulicher Anlage und Stromquelle nicht ohne weiteres aufzulösen ist, kann bei „Balkonkraftwerken“ die Verbindung zur baulichen Anlage im Hinblick auf die Energieeinspeisung durch das einfache Ziehen des Steckers wieder gelöst und das „Balkonkraftwerk" beliebig durch den Nutzer (z. B. bei Auszug eines Mieters) vom Balkon einfach und ohne großen Aufwand abmontiert werden. 
Da in diesem Fall die PV-Module nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut werden, sind sie keine Bauprodukte i. S. d. § 2 Abs. 11 Nr. 1 BauO NRW 2018 – Landesbauordnung 2018. Der Anschluss der „Balkonkraftwerke“ bedarf daher keiner Baugenehmigung und es ist auch nicht als verfahrensfreien Bauvorhaben in § 62 BauO NRW 2018 zu privilegieren.

Trotzdem gibt es bei Balkonkraftwerken öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Zudem gibt es bei einigen Vorhaben weitere Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen (z. B. denkmalrechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Landschaftsrecht). Besonders zu beachten sind die energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften, u. a. die Niederspannungsanschlussverordnung – NAV.  
Auch dürfen die Regelungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht bei der Installation von Balkonkraftwerken nicht missachtet werden. 

Häufige Fragen und Antworten zur Installation eines Balkonkraftwerkes

Da die Einzelmodule eine bestimmte Leistung haben, kann sich bei Verwendung von Mehrfachsteckdosen eine Überlastung des Stromkreises und der jeweiligen installierten elektrischen Leitungsnetzteile ergeben. Daher sollten mehrere Einzelmodule nicht über Mehrfachsteckdosen verbunden werden. 

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