Art der baulichen Nutzung
Es handelt sich um eine Festlegung, wie ein Grundstück baulich genutzt werden darf. Diese ist entweder mittels entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan geregelt oder erfolgt in Anlehnung an die faktischen Gegebenheiten der jeweiligen Umgebung, sofern kein Bebauungsplan vorliegt. Die Detailregelungen ergeben sich aus der BauNVO.
Rechtsgrundlagen §§ 1 -15 BauNVO