Direkt zum Inhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass Wohnungen entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind und durch einen eigenen Zugang vom Freien oder Treppenhaus begehbar sind. Ohne Abgeschlossenheitserklärung ist eine Umwandlung eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen und die Anlage eines Grundbuchblattes nicht möglich.

vgl. Teilungserklärung

Rechtgrundlage §§ 3 Absatz 2, 7 WEG