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Baugenehmigungsverfahren mit vollem Prüfumfang

Vgl. Sonderbauten. 

Dieses Verfahren wird bei sog. großen Sonderbauten (zum Beispiel Hochhäuser) durchgeführt. In einem solchen Verfahren findet eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung statt, wofür unter anderem die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich ist. 

Rechtsgrundlagen §§ 50 und 65 BauO NRW 2018