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Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch ist Teil des bundesrechtlich geregelten Planungsrechts. Es legt die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente der Gemeinde fest und regelt, wie die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen ist. Weitere Konkretisierungen erfolgen durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und durch örtliche Satzungen, wie Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen.