Baugrenze
Baugrenzen ergeben sich aus einem Bebauungsplan und legen die Fläche fest, die bebaut werden darf. Gebäude und Gebäudeteile müssen innerhalb dieser Baugrenzen errichtet werden bzw. dürfen diese regelmäßig nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann jedoch zugelassen werden. Nicht geringfügige Überschreitungen bedürfen einer Befreiung.
Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3 BauNVO; § 31 Absatz 2 BauGB