Bauordnung
Die Landesbauordnung (Bauordnung NRW 2018) ist die wesentliche Grundlage des nordrhein-westfälischen Baurechts. Sie trifft grundlegende Regelungen zur Abwehr von Gefahren, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können. Sie regelt u.a. die Abstände und die allgemeinen technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und enthält Verfahrensvorschriften über die am Bau Beteiligten, die Bauaufsichtsbehörden und das Genehmigungsverfahren. Die Bauordnung gilt für bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie für Grundstücke und für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in der Bauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Bauordnung Anforderungen gestellt werden, soweit diese nicht ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen sind, vgl. § 1 BauO NRW 2018.