Bebauungstiefe
Sie bestimmt auf Baugrundstücken die maximale Überbauungstiefe und bildet sich aus den Baugrenzen und/ oder Baulinien eines Bebauungsplanes. Außerhalb von Bebauungsplänen bestimmen die vorhandenen faktischen Bestandsgegebenheiten die Bebauungstiefe.
Rechtsgrundlagen §§ 30 und 34 BauGB