Denkmalbereichssatzung
Gemeinden können verschiedene Arten von baurechtlichen Satzungen erlassen. Diese Satzungen können u. a. die Zulässigkeit von Bauvorhaben begründen, Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen stellen oder die Möglichkeit von baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen einschränken.
Rechtsgrundlage § 5 DSchG