Flächennutzungsplan
In einem Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.
Weitere Information erhalten Sie unter der Rubrik Bauleitplanung und dort unter „Flächennutzungsplan“.
Rechtsgrundlage §§ 5-7 BauGB