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Gebäudeklassen

Gebäude werden abhängig von ihrer Größe, bzw. Höhe und abhängig davon, ob sie freistehen oder angebaut sind, in die Gebäudeklassen 1 bis 5 eingeteilt. 

1. Gebäudeklasse 1: 

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und 

b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung, 

2. Gebäudeklasse 2: 

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², 

3. Gebäudeklasse 3: 

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, 

4. Gebäudeklasse 4: 

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss sowie 

5. Gebäudeklasse 5: 

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude. 

Rechtsgrundlage § 2 Absatz 3 BauO NRW 2018