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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht regelt als privatrechtliches Nachbarrecht die Rechtsverhältnisse der Grundstückseigentümer untereinander. Die Grundlagen dafür bilden zum einen bundesrechtliche Vorschriften (§§ 906 ff BGB), zum anderen landesrechtliche Bestimmungen, z. B. die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Geregelt werden u. a. vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen, der Grenzabstand von Gebäuden und Pflanzen, die Einfriedung, das Hammerschlags- und Leiterrecht sowie das Fenster- und Lichtrecht.

Das öffentliche Nachbarrecht ist geregelt im Bau- bzw. Bauplanungsrecht, namentlich in den Bauordnungen der Bundesländer und ist reduziert auf die dort beschriebenen Inhalte, insbesondere Abstands- und Immissionsrecht. Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen legen dem Eigentümer gewisse Duldungspflichten auf oder verlangen von ihm teilweise eigene Einwirkungen auf sein Grundstück.