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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine bußgeldbewehrte Verletzung von Gesetzesvorschriften. Auch verschiedene Regelverstöße aus dem Bereich des Bauordnungsrechtes stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße von bis zu einhunderttausend Euro, in einzelnen Fällen bis zu fünfhunderttausend Euro, geahndet werden. Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten ist sehr umfangreich. Er reicht von Ahndungsmöglichkeiten bei Verwendung unzulässiger Baustoffe, über verschiedene Verfahrensverstöße (Unterlassung der Bauanzeigen) bis hin zur Sanktionierung von bautechnischen Verstößen.

Rechtsgrundlage § 86 BauO NRW 2018