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Kostenmanagement nach DIN 276 - Kostenfeststellung

Verwenden von geprüften Abrechnungsbelegen, Nachweisen unentgeltlich eingebrachter Güter und Leistungen, Planunterlagen und Erläuterungen (aus u.a. der BIM-Anwendung: Abrechnung von Bauleistungen) für die Erstellung der Kostenfeststellung. Ergänzung der Kostenfeststellung im Bauwerksinformationsmodell.

Mit Einschränkungen
Bau/Ausführung

Beteiligte Aufgabenbereiche

Lieferung der für die BIM-Anwendung benötigten Informationen:

  • Objektplanung
  • Fachplanung
  • Bauausführung

Durchführung der BIM-Anwendung auf Grundlage der gelieferten Informationen:

  • Objektplanung
  • Fachplanung
Zugehörige BIM-Ziele:
Verbesserte Kostenkontrolle