Nutzungshinweise und Datenschutz
A. Nutzungshinweise
Aufgrund der Verordnung über den Betrieb und Ausgestaltung des Antragsservices.NRW gemäß § 5 a des E-Government-Gesetzes (Serviceportal. NRW-Verordnung) werden Verwaltungsleistungen über das Antragsservice.NRW (jeweils in den aktuell gültigen Fassungen) elektronisch angeboten und deren technischen und funktionalen Rahmenbedingungen festgelegt. Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (nachfolgend „MHKBD“ genannt).
I. Antragsservice.NRW – Zweck und Funktionsweise des Antragsservice.NRW
- Mit dem Antragsservice.NRW bietet das MHKBD ein Verwaltungsportal an. Sowohl Bürgerinnen und Bürger (im Folgenden „Nutzer“ genannt) als auch Behörden haben damit die Möglichkeit, elektronische Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen bzw. anzubieten.
- Das Antragsservice.NRW ermöglicht eine elektronische Antragstellung durch die Eingabe von Daten zur Erstellung eines elektronischen Antrags und die Übermittlung dieser elektronischen Anträge und der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.
- Nutzer können sich über das Servicekonto.NRW für das Antragsservice.NRW elektronisch identifizieren lassen.
II. Zwischenspeicherung der Antragsdaten
- Antragsservice.NRW ermöglicht die Zwischenspeicherung von noch nicht vollständig erstellten elektronischen Anträgen.
- Antragsdaten werden nur zwischengespeichert, wenn der Nutzer sich gegenüber dem Antragsservice.NRW über ein permanentes Nutzerkonto identifiziert hat. Hierzu werden vorhandene Daten aus dem Nutzerkonto übernommen, die für das Antragsformular der spezifischen Verwaltungsleistung erforderlich sind.
- Zwischengespeicherte Anträge können vom Nutzer bearbeitet oder gelöscht werden. Diese werden spätestens drei Monate nach der letzten Bearbeitung vom Antragsservice.NRW automatisch gelöscht.
III. Verwaltungsgebühren
Etwaig für Verwaltungsleistungen anfallende Verwaltungsgebühren sind vom Nutzer zu entrichten. Antragsservice.NRW ermöglicht die Einzahlung dieser Gebühr über ein elektronisches Zahlungsverfahren, wenn sich diese Gebühr eindeutig aus den Antragsdaten ergibt und nicht vom weiteren Verlauf der Antragsbearbeitung abhängig ist.
B. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise unter www.bauportal.nrw/datenschutzhinweise