Direkt zum Inhalt
Hausbesitzer lädt ein Elektroauto auf in der Einfahrt.

Wallbox anschließen in Nordrhein-Westfalen

Fahrzeuge mit E-Antrieb erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wenn Sie Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug bequem zuhause laden möchten, bietet sich eine Wallbox an. Hier erfahren Sie, welche Vorbereitungen zu treffen sind, um Ihre Ladestation zu installieren.

Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Bezirksregierungen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Wohnungsunternehmen
Wohnungsbauvereine und Genossenschaften​
Baugenehmigungsverfahren
Denkmalschutz und -förderung

Was ist eine Wallbox und wer darf Sie installieren?

Ladeeinheit für Elektrofahrzeuge ist an einer Hauswand montiert.

Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektro- oder Hybridfahrzeuge, die für die Befestigung an einer Wand vorgesehen ist. Sie verbindet den Starkstromanschluss sicher mit Ihrem Fahrzeug.

Für die Installation einer Wallbox muss ein Fachbetrieb beauftragt werden. Nur Elektrikerinnen und Elektriker dürfen Ladestationen mit Starkstromanschluss installieren. Geregelt ist dies in § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bevor Sie mit dem Anschluss Ihrer Wallbox beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, darunter die Einhaltung von Abstandsflächen, Baugrenzen und örtlichen Bauvorschriften, wie Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen. Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben gilt es öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten.

Der Anschluss von Wallboxen ist als Anschluss an das elektrische Leitungsnetz der technischen Gebäudeausrüstung zu bewerten und bedarf keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Besonders zu beachten sind jedoch die energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften, u.a. die Niederspannungsanschlussverordnung – NAV.

Kriterien zu Standortauswahl 

Folgende Aspekte sind für die Zulässigkeit des Standorts entscheidend: 

  • Bebauungsplan: Gibt es für den ausgewählten Standort einen Bebauungsplan, enthält dieser Informationen darüber, ob das Bauvorhaben an der gewünschten Stelle zulässig ist. In der Regel werden aber keine Detailregelungen zur Errichtung der elektrischen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung in Bebauungsplänen getroffen. 
  • Abstandsflächen (ggf.): Informationen dazu, ob und wenn ja, welche Abstandsflächen für Ihr konkretes Bauvorhaben einzuhalten sind, finden Sie in § 6 BauO NRW 2018. Wallboxen werden in § 6 BauO NRW 2018 nicht besonders privilegiert. 
  • Sonstige örtliche Bauvorschriften 
War dieser Inhalt für Sie hilfreich?
Wir sind ständig bemüht unser Angebot zu verbessern. Geben Sie uns gerne Feedback zu dieser Seite.
Feedback geben