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Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis

Denkmäler sind wichtige Quellen unserer Geschichte. Die originale Denkmalsubstanz erzählt uns und unseren Nachkommen etwas über die Vergangenheit. Wird diese Substanz zerstört, ist sie für immer verloren. Daher gilt: Für alle Änderungen an der denkmalwerten Substanz eines Denkmals oder auch in seiner unmittelbaren Nähe brauchen Sie eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis an einem Denkmal tätig wird, handelt illegal.

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Das Wichtigste im Überblick
  • Wenden Sie sich frühzeitig an die für Sie zuständige Untere Denkmalbehörde. Dort erhalten Sie Informationen zu Bau- und Bodendenkmälern und auch, ob Sie überhaupt eine Erlaubnis beantragen müssen.
  • Die Erlaubnis wird nach Anhörung des jeweiligen Denkmalfachamtes von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde erteilt.
  • Für den Antrag müssen Sie den derzeitigen Zustand ihres Denkmals und das Ziel Ihrer geplanten Maßnahme beschreiben. Dies kann als kurzer Text mit Bildern oder, bei komplexen Vorhaben, durch entsprechende Planunterlagen geschehen.
  • Für Maßnahmen an Bodendenkmälern brauchen Sie immer eine Grabungserlaubnis. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei Bodendenkmälern nur dann notwendig, wenn das Bodendenkmal bereits in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Näheres hierzu erfahren Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde.

Was muss ich vor einer Maßnahme an einem Denkmal beachten?

Denkmäler sind als unersetzliches kulturelles Erbe durch das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen geschützt. Bei allen Maßnahmen, die in die denkmalgeschützte Substanz eingreifen oder in seiner unmittelbaren Nähe stattfinden, benötigen Sie darum eine denkmalrechtliche Erlaubnis. 

Kontaktaufnahme  

Um zu beurteilen, ob Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde empfehlenswert. Über den digitalen Antrag wird die Zuständigkeit für Ihr Bauvorhaben automatisch ermittelt.

Unterlagen  

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Beschreibung des jetzigen Zustands Ihres Objekts bzw. Grundstücks. Dies kann z. B. durch Bilder erfolgen. Bei komplexen Bauvorhaben kann aber auch ein ausführliches Schadensgutachten des Objekts notwendig sein. Weiter brauchen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. Diese kann von einem kurzen Text („Neuanstrich der Fenster auf der Straßenseite“) bis hin zu detaillierten Bauunterlagen reichen. Zu den genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben berät Sie gerne die zuständigen Denkmalbehörde.  

Für Maßnahmen an Bodendenkmälern brauchen Sie immer eine Grabungserlaubnis.  Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn das Bodendenkmal in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Unteren Denkmalbehörde.   

Antragstellung  

Wenn Sie die Erlaubnis digital beantragen möchten, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder die BundID.   

Häufige Fragen und Antworten zum Antrag

Alle Denkmäler sind wertvolle Zeugnisse vergangenen Lebens. Sie liefern uns wichtige Erkenntnisse über unsere Geschichte und Kultur oder auch über die Arbeits- und Produktionsverhältnisse verschiedener Epochen. Ob auch kleine bauliche Maßnahmen wie z. B. der Anstrich eines Fensters oder das Anbringen eines Vordachs negative Auswirkungen auf das Denkmal haben können, entzieht sich oft der Kenntnis der oder des Antragstellenden. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie mit Ihrer zuständigen Denkmalbehörde vor Maßnahmenbeginn Kontakt aufnehmen. Dort wird beurteilt, ob eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig ist und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. 

Nein, für die entsprechende steuerliche Bescheinigung benötigen Sie die denkmalrechtliche Erlaubnis. 

Nein, eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Beginn der jeweils geplanten Maßnahme bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden.

Wenn Sie Baumaßnahmen in der Nähe von Denkmälern oder in einem Denkmalbereich durchführen wollen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis, auch wenn Ihr Objekt selbst nicht unter Denkmalschutz steht. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei Ihrer Unteren Denkmalbehörde.

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