- Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung muss bei der für das Vorhabengrundstück zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Dabei sind Angaben zum Grundstück und zu den geplanten Teilungsmaßnahmen erforderlich.
- Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde, ob die geplante Teilung den geltenden Vorschriften und Planungsregelungen entspricht. Dies umfasst Aspekte wie Baurecht, weitere öffentliche Belange und die Vereinbarkeit mit bestehenden Bauleitplänen.
- Die Genehmigung einer Grundstücksteilung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Teilung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung oder die öffentliche Infrastruktur hat.
Was muss ich beachten, wenn ein Grundstück geteilt werden soll?
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Da eine Grundstücksteilung inhaltlich exakt und vermessungstechnisch einwandfrei durchgeführt werden muss, ist vom Antragstellenden eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen. Diese Fachingenieurin bzw. dieser Fachingenieur berät Sie und erarbeitet die erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere den amtlichen Lageplan.
Der Antragstellende muss Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Teilungserwerberin bzw. Teilungserwerber des Grundstücks sein.
Das Grundstück ist bebaut. Durch die Teilung werden keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen.
Einzureichende Bauvorlagen
In jedem Fall einzureichende Bauvorlagen
- Amtlicher Lageplan: Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen den Anforderungen gemäß § 3 Absatz 3 BauPrüfVO NRW und § 17 BauPrüfVO NRW entsprechen.
Möglicherweise einzureichende Bauvorlagen
- Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen: Soweit zur Beurteilung des Antrags erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen den Anforderungen gemäß § 4 BauPrüfVO NRW und § 17 BauPrüfVO NRW entsprechen.