Abweichung
Soll einer Regelung der Bauordnung oder aufgrund der Bauordnung erlassener Vorschriften nicht entsprochen werden, so bedarf dies grds. der Erteilung einer Abweichung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen §69 BauO NRW 2018
Soll einer Regelung der Bauordnung oder aufgrund der Bauordnung erlassener Vorschriften nicht entsprochen werden, so bedarf dies grds. der Erteilung einer Abweichung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen §69 BauO NRW 2018