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Arbeitsschutz

Der Bauantrag wird hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Die Belange des Arbeitsschutzes sind von den Bauherrinnen und Bauherren sowie den anderen am Bau Beteiligten in eigener Verantwortung zu beachten. Entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes kann die Bauherrschaft bei der Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes auf die Beratung von Betriebsärzten/-innen und Sicherheitskräften zurückgreifen.