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Aufschüttung

Unter einer Aufschüttung versteht man eine künstliche Bodenerhöhung. Selbstständige Aufschüttungen sind bis zu einer Höhe von 2 Metern und einer Grundfläche bis zu 30 m² verfahrensfrei, im Außenbereich bis zu 400 m². Nichtselbstständige Aufschüttungen sind -wie nichtselbstständige Abgrabungen- baugenehmigungspflichtig.

Rechtsgrundlage § 62 Absatz 1 Nummer 9 BauO NRW 2018