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Baugebiete

Zur Bebauung vorgesehene Flächen können in Bebauungsplänen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden. Hierbei spielt die Verträglichkeit der Nutzungen untereinander eine bedeutende Rolle, da unterschiedlich emittierende gewerbliche Nutzungen nicht mit empfindlichen Nutzungen wie z. B. Wohngebäuden oder Pflegeeinrichtungen verträglich sind. Die Zulässigkeit von Vorhaben bezüglich der Art der baulichen Nutzung wird in den Baugebieten festgelegt. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sieht die folgenden Baugebiete zur Festsetzung in Bebauungsplänen vor: 

  • Kleinsiedlungsgebiete (WS) 
  • Reine Wohngebiete (WR) 
  • Allgemeine Wohngebiete (WA) 
  • Besondere Wohngebiete (WB) 
  • Dorfgebiete (MD) 
  • Dörfliche Wohngebiete (MDW) 
  • Mischgebiete (MI) 
  • Urbane Gebiete (MU) 
  • Kerngebiete (MK) 
  • Gewerbegebiete (GE) 
  • Industriegebiete (GI) 
  • Sondergebiete (Erholung) (SO) 
  • Sonstige Sondergebiete (SO) 

Rechtsgrundlagen §§ 1-15 BauNVO