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Bauüberwachung

Die Bauüberwachung dient vorrangig der Gefahrenabwehr. Dazu gehört nicht nur die Kontrolle der Einhaltung der Festsetzungen, die sich aus dem Bebauungsplan und den Vorgaben der Baugenehmigung ergeben, sondern sehr wesentlich ist auch die Überwachung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten. Die Bauüberwachung ist jedoch beschränkt auf den Umfang der im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Bauvorlagen und kann stichprobenhaft durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage § 83 BauO NRW 2018