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Bauweise

Die Bauweise beschreibt die Stellung der Gebäude in Bezug zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Sie kann im Bebauungsplan als offen oder geschlossen oder auch hiervon abweichend festgesetzt werden. In der offenen Bauweise werden Gebäude mit seitlichem Grenzabstand (Bauwich) als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen (bis zu einer maximalen Länge von 50 Metern) errichtet. Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser Hausformen zulässig sind. 

In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert. Außerhalb von Bebauungsplänen bestimmt sich die Bauweise durch die faktische Vorprägung. 

Rechtsgrundlage § 22 BauNVO