Freistehendes Gebäude
Freistehend sind Gebäude, wenn sie nicht an andere Gebäude oder eine Grundstücksgrenze angebaut sind. Gebäude, die an eine Grundstücksgrenze gebaut sind oder werden, gelten nur dann als freistehend, wenn an das Gebäude nicht angebaut werden kann oder darf. Um freistehende Gebäude handelt es sich auch dann, wenn Nebenanlagen und Garagen angebaut sind, die nach § 6 Absatz 8 BauO NRW 2018 in den Abstandsflächen zulässig sind und selbst keine eigenen Abstandsflächen auslösen.