Geländeoberfläche
Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.
Rechtsgrundlage § 2 Absatz 4 BauO NRW 2018
Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.
Rechtsgrundlage § 2 Absatz 4 BauO NRW 2018