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Geschossflächenzahl (GFZ)

Beschreibt das Verhältnis der Bruttogeschossfläche zur Grundstücksgröße. Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Geschossfläche (Gesamtfläche aller Vollgeschosse) je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Liegt kein Bebauungsplan vor, spielt die Geschossflächenzahl keine Rolle, sondern es wird das Einfügen nach § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung beurteilt. 

Rechtsgrundlage § 20 BauNVO