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Einfügung

Wenn für ein Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und dort kein Bebauungsplan gilt, muss sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Die vorhandene Bebauung bildet den Maßstab dafür. Wichtige Kriterien sind unter anderem die geplante Art der baulichen Nutzung, die Trauf- und Firsthöhe, das Volumen des geplanten Gebäudes und die bebaute Fläche. Auch die Bauweise spielt eine Rolle (offen oder geschlossen).

Rechtsgrundlage § 34 BauGB