Planungsrecht
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Zur Bauleitplanung gehören Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Mehr erfahren Sie unter „Informationen zur Bauleitplanung“.
Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt; es handelt sich um Bundesrecht.