Qualifizierten Tragwerksplanerin / qualifizierter Tragwerksplaner
Qualifizierte Tragwerksplanende sind berechtigt, erforderliche Unterlagen für die Tragwerksplanung und die Statik (z.B. Standsicherheitsnachweise) für die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen zu erstellen. Qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner ist, wer als Mitglied einer Architektenkammer in die von der Architektenkammer NRW hierfür geführten Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW hierfür geführten Liste eingetragen ist. Die Regelung dient dem Schutz der Bauherrschaft und der Eigentümer, aber auch alle diejenigen, die ein Gebäude betreten und es nutzen. Ziel ist, dass das Gebäude sicher und statisch-konstruktiv gut geplant wird, so dass es sicher genutzt werden kann. Die qualifizierten Tragwerksplanenden sind darüber hinaus auch für die stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung zuständig, wenn keine staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit eingeschaltet werden müssen. Dies betrifft z.B. kleinere Wohngebäude.
Rechtsgrundlage § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018