Solaranlage bauen in Nordrhein-Westfalen
Was sind Solaranlagen?
Solaranlagen nutzen Sonnenenergie und wandeln diese entweder in Strom oder Wärmeenergie um. Stromerzeugende Solaranlagen werden als Photovoltaikanlagen bezeichnet. In der Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 – werden mit Solaranlagen in § 42 a BauO NRW 2028 nur Photovoltaikanlagen besonders geregelt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Solaranlage – also einer Photovoltaikanlage – beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, darunter die Einhaltung von Abstandsflächen, Baugrenzen und örtlichen Bauvorschriften, wie Bebauungspläne und kommunalen Gestaltungssatzungen.
Auch für die gemäß § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a, b und d BauO NRW 2018 – Landesbauordnung 2018 – verfahrensfreien Bauvorhaben gilt es öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Insbesondere sind die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen hinsichtlich der Verwendbarkeitsnachweise für die Photovoltaikmodule (abhängig von der Größe der Einzelmodule) zu beachten.
Zudem gibt es bei einigen Vorhaben weitere Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen (z. B. denkmalrechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Landschaftsrecht). Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen zulässig.
Kriterien der Standortwahl:
Folgende Aspekte sind für die Zulässigkeit des Standorts entscheidend:
- Bebauungsplan: Gibt es für den ausgewählten Standort einen Bebauungsplan, enthält dieser Informationen darüber, ob das Bauvorhaben an der gewünschten Stelle zulässig ist.
- Umgebungsbebauung (ggf.)
- Abstandsflächen (ggf.): Informationen dazu, ob und wenn ja, welche Abstandsflächen für Ihr konkretes Bauvorhaben einzuhalten sind, finden Sie in § 6 BauO NRW 2018
- Sonstige örtliche Bauvorschriften
- Außenbereiche: Wenn Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es nur im Einzelfall unter engen Voraussetzungen zulässig. Eine Liste aller zulässigen Vorhaben enthält der § 35 BauGB.
- Besondere Standorte: Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, und weitere besondere Standorte erfordern unter Umständen spezielle Genehmigungen oder Einschränkungen.
Digitalisierte Bebauungspläne finden sich in der Regel auf der Internetseite der entsprechenden Kommune.