Bürgerinnen und Bürger
Bauvorlagenberechtigte
Kommunen
Bezirksregierungen
Wohnungsunternehmen
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018
Für die Errichtung von bestimmten Gebäuden, Anlagen und für die Durchführung weiterer ausgewählter Bauvorhaben muss keine Baugenehmigung beantragt werden.
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