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Wissenswertes zur Wohnraum-ID

Die Wohnraumidentitätsnummer (Wohnraum-ID) ist eine Registrierungsnummer, die in den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigt wird, wenn Wohnraum zum Zwecke der Kurzzeitvermietung verwendet wird. Die Wohnraum-ID muss vor dem Bewerben und der Überlassung des Wohnraums beantragt werden und beim Bewerben des Wohnraums in Annoncen und auf Internetportalen angegeben werden. 

Bürgerinnen und Bürger
Wohnraum
Das Wichtigste im Überblick
  • Es besteht eine Registrierungspflicht, wenn Wohnraum für die Kurzzeitvermietung in den genannten Städten genutzt werden soll.
  • Bei der Registrierung wird die Wohnraum-ID, die digital und kostenfrei beantragt werden kann, in der Regel automatisch erstellt.
  • Die Wohnraum-ID ist beim Bewerben des Wohnraums gut sichtbar in den Internetportalen oder Anzeigen anzugeben.
  • Der Wohnraum kann nach der Registrierung für 90 Tage im Kalenderjahr an Dritte genehmigungsfrei überlassen werden. Studierende können ihren angemieteten Wohnraum an bis zu 180 Tagen für die Kurzzeitvermietung nutzen.
  • Die Registrierungspflicht besteht nur in den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. In den anderen Städten und Gemeinden wird bei der Kurzzeitvermietung keine Wohnraum-ID benötigt

Was ist eine Wohnraum-ID?

Die Wohnraum-ID ist eine Registrierungsnummer, die bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in den oben genannten Städten benötigt wird und die digital beantragt werden kann.

Was bedeutet Kurzzeitvermietung von Wohnraum?

Bei der Kurzzeitvermietung wird Wohnraum für die Vermietung an Personen bereitgestellt, die sich zu touristischen Zwecken oder berufsbedingt nur vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten. Grundsätzlich unterliegt die Kurzzeitvermietung von Wohnraum keinen Beschränkungen. Jedoch kann sie in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten zeitlich begrenzt werden, um den Wohnraum für die dauerhafte Vermietung zu erhalten. Hierzu kann die Gemeinde die Kurzzeitvermietung in einer Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungssatzung regeln. Bisher haben in Nordrhein-Westfalen die folgenden Städte eine solche Satzung erlassen: Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster.

In welchen Fällen brauche ich eine Wohnraum-ID?

Häuserfassaden an einer Straße

Wer in den o.g. Städten Wohnraum kurzzeitig anderen Personen überlassen möchte, zum Beispiel als Ferien- oder Monteurswohnung, braucht eine Wohnraum-ID. Dies gilt sowohl für die Überlassung einzelner Räume als auch ganzer Wohnungen oder Häuser. Die Wohnraum-ID ermöglicht die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung für den Zeitraum von bis zu 90 Tagen (bei Studierenden bis zu 180 Tagen).

Es besteht auch eine Anzeigepflicht für die Anbieter von gewerblich genutzten Räumen oder Ferienwohnungen (wie z.B. Hotels, Ferienwohnungen oder Pensionen), wenn diese auf Ferienwohnungsplattformen und vergleichbaren Medien angeboten werden. 

Wenn ein Wohnraum länger als 90 Tage (bei Studierenden: länger als 180 Tage) im Kalenderjahr Kurzzeit vermietet werden soll, liegt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vor. In diesem Fall bedarf es der ausdrücklichen und gebührenpflichten Genehmigung der Stadt. 

Der Belegungskalender

Wer die Wohnraum-ID nutzt, ist verpflichtet jede einzelne Überlassung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung spätestens am zehnten Tag nach Beginn der Überlassung anzuzeigen. Die Anzeige kann über den Belegungskalender im Online-Dienst durchgeführt werden, über den auch die Wohnraum-ID erstellt wird.

Diese Pflicht gilt nicht für diejenigen, die gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Pensionen und Hotels bewerben.

Rechtsgrundlagen

Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen („WohnStG“), das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Zweckentfremdung von Wohnraum neu geregelt. § 12 Absatz 1 WohnStG ermöglicht den Gemeinden mit Wohnraummangel durch den Erlass eigener Satzungen das Gesamtwohnraumangebot zu erhalten. Damit kann die wiederholte Kurzzeitvermietung geregelt werden.

Die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster haben von dem Satzungsrecht Gebrauch gemacht.

Ihr Kontakt
Fragen zur Wohnraum-ID

Fragen zur Beantragung einer Wohnraum-ID richten Sie bitte per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse: kontakt.wohnID[at]mhkbd.nrw.de (kontakt[dot]wohnID[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de)

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