Bebauungsplan (B-Plan)
Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung durch verbindliche Festsetzungen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist somit eine bauliche oder sonstige städtebaulich relevante Nutzung zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Dies bedeutet, dass beispielsweise in einem allgemeinen Wohngebiet die Errichtung eines Einkaufszentrums nicht möglich wäre. Siehe hierzu auch den Informationsbereich "Bauleitplanung"
Rechtsgrundlage Baugesetzbuch