Innenbereich
Das Baugesetzbuch definiert den „unbeplanten“ Innenbereich als die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, für die es keinen „qualifizierten“ Bebauungsplan gibt. Im Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden, wenn sich das geplante Bauwerk in die nähere Umgebung einfügt und seine Erschließung gesichert ist.
Rechtsgrundlage § 34 BauGB